Paketdiensttest: Eines von zehn Paketen ging zu Bruch

Von 60 Paketen gleichen Inhalts sind 54 unversehrt angekommen - das ist das Ergebnis eines Paketdienst-Tests der Arbeiterkammer Oberösterreich (AKOÖ). Verschickt wurden die Packerln per Post, Hermes, DHL, GLS und DPD.

Die Konsumentenschützer haben im Lauf eines Jahres bei jedem der fünf Anbieter je zwölf Pakete innerhalb von Oberösterreich verschickt. Die Sendungen enthielten jeweils eine Weinflasche und vier Gläser. Der Inhalt wurde mit Luftpolsterfolie verpackt, Leerräume mit Polsterchips aufgefüllt und der Karton mit einem roten Klebeband mit der Aufschrift „Vorsicht Glas - zerbrechlich“ versehen. Dadurch sei eindeutig zu erkennen gewesen, dass der Inhalt zerbrechlich ist und bei einem sorgsamen Umgang hätte es zu keinen Transportschäden kommen dürfen, so die AKOÖ. Für die Sendungen wurden zwischen 4,60 Euro und 5,90 Euro fällig.

Bei Post und Hermes kamen alle Pakete in einwandfreiem Zustand und zeitgerecht an. Bruch gab es dagegen bei GLS, DPD und DHL. GLS und DPD hätten die entstandenen Kosten sofort ersetzt, DHL habe sich dagegen geweigerte, den Schaden - in diesem Fall die Flasche - zu ersetzen.

Beim Onlineshopping trägt Verkäufer das Risiko

Keine Probleme hatten die Konsumentenschützer bei der Onlineabwicklung. Von GLS abgesehen, erhielten die Tester alle Paketscheine online, druckten sie aus und gaben die Packerln im nächsten Shop auf. Bezahlt wurde bei Post, DHL und DPD online mit Kreditkarte und bei Hermes sowie GLS bar im Paketshop. War der Empfänger bei der Lieferung nicht daheim, wurden die Sendungen entweder vor der Tür oder beim Nachbarn abgegeben oder waren bei der nächsten Paketstelle abzuholen.

Die AKOÖ weist darauf hin, dass beim Online-Shopping der Verkäufer das Risiko trägt. KOmmt eine Ware beschädigt an oder geht verloren, kann vom Verkäufer die Zustellung einer mangelfreien Ware verlangt werden. Nur wenn man den Transport einer bestellten Ware selbst bei einem Transporteur in Auftrag gegeben hat, trägt man das Risiko und muss sich direkt beim Logistikunternehmen schadlos halten. Die Konsumentenschützer raten, ein erkennbar beschädigtes Paket in Anwesenheit des Zustellers zu öffnen und einen Schaden sofort zu dokumentieren sowie durch den Paketdienst festhalten zu lassen.

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