Verwirrung über Wartefrist bei digitaler Autobahnvignette

Die digitale Autobahnvignette erspart das Aufkleben des Pickerls. Beim Onlinekauf gilt jedoch eine Wartefrist von 18 Tagen, bis die Vignette gütig ist. Konsumenten seien dadurch verwirrt, so die Arbeiterkammer (AK) Niederösterreich und verlangt eine Änderung.

Die Vignette gibt es heuer erstmals auch als Onlinevariante. Diese digitale Vignette ist nicht an das Fahrzeug, sondern an das Kennzeichen gebunden.

Button für „sofortige Nutzung“

Die AK Niederösterreich verlangt, dass es beim Kauf der digitalen Vignette die Möglichkeit geben sollte, die Vignette sofort zu verwenden. „Eine Möglichkeit ist, dass der Kunde beim Kauf auf seinen Wunsch hin die sofortige Nutzung verlangt“, so Wieser. Das könnte etwa mit einem eigenen Button auf der Homepage umgesetzt werden. Bei einem dann folgenden Rücktritt wäre jedenfalls der Preis für die genutzten Tage zu zahlen.

Das wäre nach Ansicht der AK Niederösterreich eine kundenfreundlichere Lösung. Das Rücktrittsrecht durch eine Wartefrist zu ersetzen heble den Willen des Gesetzgebers aus. Wenn der Verbraucher eine sofortige Gültigkeit möchte, sollte ihm diese – unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen - auch gewährt werden, so AK-Experte Manfred Neubauer.

Vignette erst am 18.Tag gültig

Bei Onlinekäufen gilt ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen, auch für die digitale Vignette. Für den möglichen Rücktritt auf dem Postweg sind weitere drei Tage einkalkuliert. Um den administrativen Aufwand zu begrenzen, hat die ASFINAG diese Wartefrist eingezogen. Die digitale Vignette ist deshalb erst am 18.Tag nach dem Kauf gültig. Damit wird verhindert, dass Kunden die Vignette kaufen, sofort das Autobahnnetz gratis nutzen und sich danach via Rücktritt das Geld wieder zurückholen können.

Bereits jetzt gebe es Anfragen von verunsicherten Konsumenten, so Markus Wieser, Präsident der AK Niederösterreich. Der große „Knall“ werde dann Ende Jänner befürchtet, wenn die alte Vignette definitiv ausläuft und eine neue angeschafft werden muss.

Laut ASFINAG ist ein Teilrücktritt, wie von der AK Niederösterreich verlangt, nicht möglich. Die Konsumentenschutzfrist beim Kauf einer digitalen Vignette beruhe auf einer EU-weiten Regelung. Damit die Onlinevignette ab 1.Februar gültig ist, sollte sie bis spätestens 14.Jänner gekauft werden.

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