Erdkabelumstellung: Hausbesitzer müssen oft mit Kosten rechnen

Es gibt sie noch, die Holzmasten, die Häuser über ein Kabel zum Dach mit Strom versorgen. Doch im Ortsgebiet sind sie immer seltener zu finden, denn die Leitungen wurden schon vielerorts in die Erde verlegt. Wird von Freileitung auf Erdkabel umgestellt, müssen Hausbesitzer die Kosten für die Zuleitung von der Straße zum Haus meist selbst tragen.

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„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Ö1

Bei einem „Help“-Hörer aus Niederösterreich wurde vor kurzem die Stromversorgung seines Hauses von Freileitung auf Erdkabel umgestellt. Für die Grabungsarbeiten, um das Erdkabel von der Straße zu seinem Haus zu leiten, musste er selbst bezahlen. Mit der Frage, ob denn der Kunde dafür aufkommen muss, auch wenn man das Erdkabel gar nicht möchte, hat er sich an die Ö1-Konsumentenredaktion gewandt.

Übliche Praxis bei Umstellungen

Bei der Regulierungsbehörde E-Control erklärt der Vorstand Wolfang Urbantschitsch gegenüber help.ORF.at, dass dies durchaus eine übliche Praxis sei: „Die Kostenaufteilung ist für gewöhnlich so, dass der Netzbetreiber die Kosten für die Verlegung bis zur Grundstücksgrenze trägt. Ab der Grundstücksgrenze, also für alles was mit dem Haus und eventuell mit dem Garten zusammenhängt, muss der Hauseigentümer sorgen.“

Strommast, Vögel sitzen auf der Stromleitung

dpa/Harry Melchert

Strommasten gehören im Ortsgebiet mehr und mehr der Vergangenheit an

Müssen veraltete Leitungen sowieso erneuert werden, gilt diese Kostenteilung nicht, so ein Sprecher des zuständigen Netzbetreibers für Niederösterreich, EVN. Häufig kommt es aber vor, dass auf Wunsch der Gemeinde oder der Grundeigentümer umgestellt wird. Sei es, um für ein schöneres Ortsbild zu sorgen, oder weil bei geplanten Grabungsarbeiten das Erdkabel gleich mit verlegt werden soll. Werden dabei noch funktionstüchtige Leitungen getauscht, erfordert das frühzeitige Investitionen vom Netzbetreiber, wo es noch nicht zwingend notwendig gewesen wäre. Man dürfe dabei nicht vergessen, dass die Kosten des Netzbetreibers von allen Netzkundinnen und Netzkunden zu tragen sind. Deshalb müsse mit den Investitionen wirtschaftlich umgegangen werden, was in der Regel zu dieser Kostenaufteilung führe, erklärt Urbantschitsch.

Keine Verpflichtung für Erdkabelanschluss

Kommt das Erdkabel in den Ort, ist der Verbraucher aber nicht verpflichtet, den eigenen Hausanschluss auch umzustellen. Es gibt die Möglichkeit seine Freileitung zu behalten. Der Anschluss erfolgt dann über einen eigens aufgestellten Mast, der das Haus über die Freileitung mit dem Erdkabel auf der Straße verbindet. Kosten für den Hausbesitzer fallen bei dieser Variante zunächst keine an. Aber man müsse wahrscheinlich dulden, dass ein Mast auf dem eigenen Grundstück aufgestellt wird, so Wolfgang Urbantschitsch. Wenn später doch über Erdkabel zugeleitet werden soll, müsse man außerdem damit rechnen, zusätzlich zum Anschluss auch die Beseitigung des Stromastens zahlen zu müssen, meint der Vorstand der E-control.

Weniger Wartung und mehr Leistung bei Erdkabel

Erdkabel bringen für den Netzbetreiber den Vorteil, dass weniger Wartungsarbeiten anfallen, weil Wind und Wetter die Leitungen nicht mehr beschädigen können, und es kommt so zu weniger Ausfällen. Auch für den Verbraucher könne sich eine Umstellung lohnen, meint Urbantschitsch: „Eigentlich ist es eine Win-win-Situation. Denn man kann zum einen die Holzmasten und die Dachständer abbauen. Das ist ein Vorteil, wenn man zum Beispiel das Dach ausbauen möchte oder Ähnliches mehr. Das zweite ist, dass man über diesen Weg die Leitungen ertüchtigen kann und dann mit größerer Leistung Strom bezogen werden kann.“ Auch in Hinblick auf zukünftige Anwendungen sei ein Erdkabel von Vorteil. Man denke hier zum Beispiel an das Aufladen von Elektro-Autos oder auch an die Möglichkeit, Strom aus einer Solar-Anlage in das Netz einspeisen zu können.

E-Control hilft bei Streitigkeiten mit dem Netzbetreiber

Beim Netzbetreiber EVN betont man, dass solche Umstellungen immer in Abstimmung mit den Gemeinden und den Bewohnern durchgeführt werden. Informiert werden Betroffene in den allermeisten Fällen zuerst schriftlich. In weiterer Folge bespricht man direkt vor Ort die Vorgehensweise mit den einzelnen Hauseigentümern. Das sei auch im Fall unseres Hörers passiert, erklärt ein Sprecher der EVN. Vereinzelt gebe es diesbezüglich Probleme, meistens würde man aber eine Lösung finden, so der Sprecher. Kommt es trotzdem zu Unstimmigkeiten, empfehle es sich zunächst das Gespräch mit dem Netzbetreiber zu suchen. Komme es dennoch zu Streitigkeiten könne man sich in weiterer Folge an die E-Control wenden, rät Wolfgang Urbantschitsch. Die Schlichtungsstelle der E-Control setzt sich dann mit dem Netzbetreiber in Verbindung und führt ein Streitbeilegungsverfahren.

Melanie Stocker, help.ORF.at

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