Cobin-Claims: Masseverwalter setzt Anleger unter Druck

Laut Cobin-Claims, einer privaten Plattform für Gruppenklagen, werden Privatanleger des insolventen Immobilienfonds „Holland 51“ vom Masseverwalter unter Druck gesetzt. Sie sollen einen laut Cobin-Claims ungünstigen Vergleich unterzeichnen, der de facto zum Verlust des Investments führen würde. Der Verein hat eine Sammelaktion für die Anleger gestartet.

Die Situation für Anleger im „Holland 51“-Immobilienfonds habe sich weiter verschärft. Das teilt der Verein Cobin-Claims, eine Plattform für Gruppenklagen, per Aussendung mit. Der Fonds sei insolvent und laut vorliegender Unterlagen werde den Anlegern nun vom Masseverwalter ein Ultimatum gestellt. Diese sollen bis morgen einen laut Cobin-Claims „offenbar sehr ungünstigen“ Vergleich unterschreiben. Die Anleger würden verpflichtet, bereits erhaltenes Geld zurückzahlen, ihr Investment wäre somit weitgehend verloren.

Cobin-Claims sieht Beratungsfehler bei „Holland 51“

„Nach unserer Ansicht ist die Rechtslage hingegen so, dass nicht die Anleger Geld zahlen müssen, sondern ganz im Gegenteil ihr gesamtes investiertes Geld zurück fordern können", meint Cobin-Claims-Beirat Wolfgang Haslinger. Die Recherchen der Plattform hätten ergeben, dass es es in der Vergangenheit schwerwiegende Formalfehler bei der gesetzlich vorgesehenen Aufklärung der Investoren gegeben habe. Aus Sicht des Vereins würden diese Fehler „wahrscheinlich zum Rücktritt vom Investment berechtigen.“

Der Hollandfonds 51 ist ein geschlossener Immobilienfonds des Hamburger Emissionshauses MPC. Seit 2015 ist der Fonds pleite. Am 31. März 2015 wurde vom Amtsgericht Niebül die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Betroffen waren primär österreichische Raiffeisen-Kunden, da die Beteiligungen über Raiffeisen vertrieben wurden.

Cobin-Claims hat daher eine Sammelaktion ins Leben gerufen, mit dem Ziel, allen Holland-Anlegern den Ausstieg aus dem Investment zu ermöglichen. Die Teilnahme ist online möglich.

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