Verspätungen: Wenn Fluglinien nicht zahlen wollen

Ist ein Flug verspätet oder wird er gestrichen, steht den Passagieren Entschädigung zu, doch nicht immer kommen die Airlines dieser Verpflichtung nach. Weigert sich die Fluglinie beharrlich, bleibt nur der Gang zu Gericht.

Sendungshinweis

„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Ö1

Mitte März wollten zwei Oberösterreicher mit der spanischen Fluglinie Iberia von München via Madrid nach Kuba fliegen. Der erste Flug war verspätet, der Anschluss nach Havanna wurde verpasst und die Passagiere auf den folgenden Tag umgebucht. Die Verspätung am Zielort lag schließlich bei mehr als 24 Stunden. 600 Euro stehen Passagieren in solchen Fällen grundsätzlich zu, so will es die Europäische Fluggastrechteverordnung. Ausnahmen werden nur in wenigen Fällen gemacht, etwa bei technischen Gebrechen oder Unwettern.

Iberia lehnte die Forderungen ihrer Kunden zuerst ab. Beim Europäischen Verbraucherzentrum in Österreich (EVZ) war man davon zunächst nicht überrascht: Eine anfängliche Weigerung der Fluglinien sei nicht selten, sagt EVZ-Juristin Barbara Forster gegenüber help.ORF.at. Dieser Fall sollte jedoch einen eher ungewöhnlichen Verlauf nehmen. Iberia sagte zwar nach Forsters Intervention und einigen Folgeschreiben die Überweisung der Ausgleichszahlungen zu, brach dann jedoch den Kontakt ab, Geld floß nicht. „Nach entsprechender Urgenz kam im Prinzip dieselbe Antwort wie zu Beginn,“ so Forster, „nämlich, man möge Passkopien schicken, damit man prüfen könne, um welchen Fall es geht.“

Kein Geld trotz Zahlungszusage

Sämtliche Dokumente waren zu diesem Zeitpunkt, rund fünf Monate nach der Reise, bereits mehrfach an Iberia übermittelt worden. Auf Forsters Rat wandten sich die Passagiere via Facebook an Iberia, und bekamen eine ähnliche Antwort: Man wollte erneut Kopien der Reisepässe, der Vollmachten und der bereits erteilten Zahlungszusage. So etwas habe sie noch nicht erlebt, sagt Forster: „Das ist unfassbar. Natürlich kann man jetzt hergehen, und sagen, ich klage das ein, ich habe ja schon die Zahlungszusage. Nur schrecken viele Konsumenten davor zurück. Und es besteht das Risiko, dass eine Fluglinie, obwohl ein Urteil zu ihren Lasten ergeht, trotzdem nicht bezahlt. Dann müsste ich - in diesem Fall in Spanien - eine Exekution führen.“

Das EVZ kann in solchen Fällen nicht klagen. Das ist nur möglich wenn es darum geht, eine grundsätzlich Rechtsfrage zu klären. Private Plattformen, die Ansprüche aus der Europäischen Richtlinien gegenüber Fluglinien durchsetzen können in solchen Fällen eine Möglichkeit darstellen, an sein Geld zu kommen. Allerdings verrechnen sie einen Teil der Ausgleichzahlungen als Gebühr. Die Schlichtungsstelle der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte im Verkehrministerium bietet zwar kostenlose Hilfe, jedoch nur, wenn der Flug in Österreich began oder endete, oder eine österreichische Fluglinie betroffen ist. Im Fall der Iberia-Kunden trifft beides nicht zu.

Medialer Druck bringt Lösung

Eine Lösung zeichnete sich erst auf Nachfrage von help.ORF.at ab. Iberia schrieb, dass es hier zu einem Fehler in der Bearbeitung gekommen sei, für den man sich entschuldige: „Die normale Bearbeitungszeit der Beschwerden liegt bei drei Wochen. Wenn dem Passagier die Flugverspätungsentschädigung zusteht, wird innerhalb dieser drei Wochen die Entschädigung genehmigt und bezahlt. Das Geld bekommen unsere Kunden ein paar Wochen später. Das ist in diesem nicht passiert. Wir danken Ihnen dafür, dass Sie uns auf diesen Fehler aufmerksam gemacht haben,“ heißt es in einer Stellungnahme.

Matthias Däuble, help.ORF.at

Links:

Mehr zum Thema: