Cappuccino-Pads müssen Röstkaffee enthalten

Kaffeepads, die „Typ Cappuccino“ und „Typ Cafe Latte“ heißen, müssen Röstkaffee enthalten und nicht nur Löskaffee in geringen Mengen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Wien vor kurzem nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI).

Kaffeemaschinen mit Pads sind bequem und schnell: Ein Pad mit der Kaffeesorte der Wahl wird in die Maschine gelegt und auf Knopfdruck rinnt der Kaffee in die Tasse. Doch manche teuren Kaffeepads enthalten nur Löskaffee statt gemahlener Bohnen.

OLG Wien untersagt irreführende Verpackung

Die Senseo-Kaffeepads „Typ Cappuccino“ und „Typ Cafe Latte“ von Jacobs bestehen aus einem aromatisierten, gesüßten Getränkepulver mit löslichem Bohnenkaffee und Kaffeeweißer. Der Anteil an Löskaffee beträgt weniger als 10 Prozent. Das OLG Wien sieht in der Verpackungsgestaltung des Produkts eine Irreführung der Konsumenten und schloss sich nun damit dem Urteil des Handelsgerichts Wien an.

Verbraucher würden von Kaffeepads, die „Typ Cappuccino“ und „Typ Cafe Latte“ heißen, erwarten, dass diese Kapseln Röstkaffee enthalten und nicht nur Löskaffee in geringen Mengen, so das OLG Wien. Der Hersteller argumentierte, Kunden müssten aufhorchen, wenn vor der Bezeichnung „Cappuccino“ der Begriff „Typ“ stünde. Das Gericht sieht das allerdings anders. Konsumenten würden dadurch nicht veranlasst, sich näher mit dem Zutatenverzeichnis zu befassen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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