Jalousien-Firma kassiert Geld ohne Leistung

Für die Reparatur einer Jalousie hat die Firma Rollladenscout rund 380 Euro vorab von einer Kundin gefordert. Als der Betrag angewiesen war, teilte das Unternehmen mit, dass die zuvor zugesagte Reparatur unmöglich sei und wollte nun über 2000 Euro für die Erneuerung der Markise verrechnen. Die Kundin forderte Ihr Geld zurück – ohne Erfolg. Die Firma Rollladenscout ist derzeit nicht erreichbar.

Sendungshinweis

„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Ö1

Im vergangenen Februar suchte Johanna B. einen Handwerksbetrieb, um eine Jalousie in der Wohnung ihres Neffen reparieren zu lassen. Fündig wurde sie im Internet unter www.rollladenscout.at. Man habe Ihr versichert, dass es sich um eine Lappalie handeln würde, die Arbeiten würden 384 Euro kosten, ein Termin wurde bereits für den kommenden Tag vereinbart.

Kundin leistete Vorauszahlung über 384 Euro

Das Geld wollte man bei Rollladenscout zunächst bar bezahlt haben. Da die Wohnung zum fraglichen Zeitpunkt aber vermietet war und weder Frau B. noch Ihr Neffe bei den Arbeiten anwesend sein konnten, wurde eine Vorauszahlung vereinbart. Die 384 Euro wurden angewiesen, noch bevor die Reparaturarbeiten ausgeführt waren.

Am nächsten Tag meldete sich der Rollladenscout telefonisch bei der Kundin. Die Jalousie sei irreparabel beschädigt und müsse erneuert werden. Johanna B. vereinbarte mit der Firma einen Kostenvoranschlag. Dieser ließ zunächst einige Zeit auf sich warten - als er letztlich einlangte, habe sich der veranschlagte Rechnungsbetrag auf über 2000 Euro belaufen, so die Wienerin.

Handwerker forderte plötzlich über 2000 Euro

Nach einer kurzen Internetrecherche fand Johanna B. einen Anbieter, der neue Jalousien für 800 Euro lieferte und montierte. Johanna B entzog der Firma Rollladenscout den Auftrag und forderte das vorab gezahlte Geld zurück. Eine Rückzahlung wurde zunächst mündlich und später noch einmal telefonisch zugesagt, überwiesen wurde aber nichts.

Johanne B. urgierte mehrmals. Telefonisch, schriftlich und letzten Endes sogar über Ihren Anwalt. Das Team rund um den Rollladenscout-Geschäftsführer Emre Dudas reagierte nicht mehr auf die versuchte Kontaktaufnahme.

Screenshot: rollladenscout.at

Screenshot: rollladenscout.at

Siegel und Bestpreisgarantie dürften hier wohl wertlos sein

Die Firma Rollladenscout ist auf Tauchstation

Wir haben Rollladenscout mehrmals um eine Stellungnahme gebeten, auch für help.ORF.at war das Unternehmen weder per Mail noch telefonisch zu erreichen.

Sie habe an sich Verständnis dafür, dass ein Handwerker vorab kassieren möchte, meint die enttäuschte Kundin. Viele hätten nicht ohne Grund Angst davor, ihr Geld im Nachhinein nicht mehr zu bekommen und es dann einklagen zu müssen. Aber dass jemand vorab für eine Leistung kassiert, die er nicht erbringt, und das Geld dann nicht zurückgibt, habe Sie in Ihrem ganzen Leben noch nicht erlebt.

Wer eine nicht erbrachte Leistung vorab bezahlt, geht ein Risiko ein, meint die Leiterin der Beratungsabteilung vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) Maria Ecker. Juristisch betrachtet gehe man in eine so genannte Vorausleistung. Sollte es in der Folge zu Schwierigkeiten kommen, habe der Konsument letztlich meist ein Problem, wieder zu seinem Geld zu kommen, so Ecker.

Höhe einer Anzahlung ist frei verhandelbar

Dass ein Unternehmer gleich den gesamten voraussichtlichen Zahlungsbetrag kassiert, wie im Fall von Frau B., mag eher ein den unglücklichen Umständen geschuldeter Einzelfall sein, mit der Situation, eine Anzahlung für eine noch nicht erbrachte Leistung zahlen zu müssen, würden Konsumenten jedoch immer wieder konfrontiert. Bevor sich Kunden also auf eine Anzahlung oder gar eine Vorauszahlung einlassen, sollte ein klarer Auftrag inklusive Kostenvoranschlag vorliegen, so Ecker. Hinsichtlich der Höhe einer Anzahlung gebe es keine gesetzlich verbindlichen Regelungen, dies sei reine Verhandlungssache. Konsumenten sollten also genau überlegen, wie viel sie bereit sind, vorab zu bezahlen, rät die Expertin.

Bei Anzahlungen gebe es für die Konsumenten eine ganze Reihe von Risiken, meint Ecker. So könne es theoretisch passieren, dass ein Unternehmen insolvent wird. Sollte ein vereinbarter Auftrag nicht mehr ausgeführt werden können, sei man letztlich auf das Gericht angewiesen und könne seine Ansprüche nur noch im Rahmen des Konkursverfahrens geltend machen.

„Schwarze Schafe leider keine Seltenheit“

Schwarze Schafe gebe es leider immer wieder, so VKI-Expertin Ecker. Auch Unternehmer, die zunächst einen niedrigen Betrag in Aussicht stellen, um anschließend ein Vielfaches davon zu verrechnen, seien leider keine Seltenheit. Ist der Schaden einmal passiert, bleiben die Möglichkeiten für Verbraucher in der Realität leider überschaubar. Sollten die betreffenden Unternehmer eine außergerichtliche Einigung ablehnen und die Kommunikation mit den Kunden verweigern, bleibe letztlich wieder nur der Gang zu einem Gericht. Und das kann bekanntlich so teuer werden, dass sich ein Verfahren in der Regel nur lohnt, wenn der Schaden etliche tausend Euro beträgt.

Paul Urban Blaha, help.ORF.at

Mehr zum Thema: