Frist für Forderung an Lebensversicherer endet

Wer früher aus seiner Lebensversicherung aussteigen will, dem steht mehr Geld zu, als die Versicherer zugestehen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt dazu eine Sammelaktion durch, deren Frist im September endet.

Seit März 2016 führte der VKI eine Sammelaktion im Zusammenhang mit dem Rücktritt von Lebensversicherungen durch. Nach Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Obersten Gerichtshofes (OGH) hätten Konsumenten bei fehlender oder fehlerhafter Belehrung durch den Versicherer ein unbefristetes Rücktrittsrecht, so die Konsumentenschützer.

Tausende Verträge überprüft

Der VKI prüfte mittlerweile mehrere Tausend Versicherungsverträge. In mehr als 90 Prozent der Fälle habe es keine oder eine fehlerhafte Belehrung über das Rücktrittsrecht gegeben, so der VKI. Zahlreiche Interventionen bei den Versicherungen hätten bisher aber nicht zum Erfolg geführt. Wenn es keine außergerichtliche Lösung geben sollte, will der VKI eine gerichtliche Durchsetzung organisieren.

Im Schnitt könnten Kunden nach Ansicht des VKI beim vorzeitigen Ausstieg aus der Lebensversicherung 8.000 Euro mehr herausholen. Den Versicherungsnehmern stehe nicht nur der Rückkaufwert zu, den die Versicherungen Betroffenen zugestehen würden, sondern die einbezahlten Prämien plus Zinsen müssen zurückgezahlt werden. Abzuziehen wäre lediglich eine Risikoprämie, etwa für einen Ablebensschutz oder einen allfälligen Berufsunfähigkeitsschutz.

Frist endet am 15.September 2017

Eine Teilnahme an der Sammelaktion ist noch bis 15. September 2017 möglich. Gegen einen Organisationsaufwand von Euro 95 werden die Fälle geprüft und es wird bei den Versicherern interveniert. Betroffen davon sind Verbraucher, die nach dem 1. Jänner 1994 eine klassische oder fondsgebundene Lebensversicherung oder eine „prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge“ abgeschlossen haben.

Link:

Mehr zum Thema: