Flugverspätungen: AK richtet Hotline ein

Die Arbeiterkammer (AK) bietet ab sofort eine Info-Hotline an, um Urlauber bei der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen gegenüber Fluglinien zu unterstützen. Dabei geht es unter anderem um verspätete, überbuchte oder gestrichene Flüge und Gepäck, das nicht angekommen ist.

Viele Urlauber ärgern sich über Probleme mit den Airlines, sei es, dass ihr Flug verspätet ist oder ausfällt oder, dass das Gepäck verloren geht. „Immer wieder lehnen Fluglinien aber eindeutige Entschädigungsansprüche von Konsumenten ab“, so AK-Präsident Rudolf Kaske.

Wann es Anspruch auf Entschädigung gibt

Wird beispielsweise der Flug abgesagt, ist eine Rückerstattung des Preises oder eine Umbuchung möglich. Konsumenten haben auch ein Anrecht auf Mahlzeiten und Erfrischungen – je nach Wartezeit. Weiters muss die Airline für die Übernachtung im Hotel sorgen.

Fluggäste haben außerdem Anspruch auf eine Entschädigung, wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Bei Flügen bis 1.500 Kilometer besteht Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 250 Euro. Bei Flügen in der EU über 1.500 und bei anderen Flügen von 1.500 bis 3.500 Kilometer stehen 400 Euro zu. Bei allen übrigen Flügen über 3.500 Kilometer gibt es 600 Euro retour.

Mit der bundesweiten Info-Hotline bietet die AK Urlaubern rasche Informationen und Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Recht an. Die AK-Hotline ist in der Hauptreisezeit bis 3. September unter 01 501 65 1402 von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr erreichbar.

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