Gesetz für Rückruf spionierender Geräte im Nationalrat

Der Nationalrat hat am Donnerstag ein neues Gesetz beschlossen, das den öffentlichen Rückruf spionierender Geräte ermöglicht. Damit soll die Rücknahme spionierender Geräte durch Händler beschleunigt werden.

Das neue Funkanlagen-Marktüberwachungsgesetz (FMAG) wurde von Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ) vorgelegt und schließt eine Gesetzeslücke. Bisher war es zwar möglich, den Verkauf dieser als „Funkanlage“ geltenden Spielzeuge zu unterbinden, wenn sie Datenschutzgesetze verletzen, es fehlte jedoch die Möglichkeit, solche Rückrufaktionen oder Verkaufsbeschränkungen einer breiten Öffentlichkeit bekanntzugeben.

Öffentlicher Rückruf nun möglich

Das neue Gesetz schafft jetzt die rechtliche Grundlage für öffentliche Aufrufe. Händler können verpflichtet werden, über spionierende Produkte zu informieren, etwa via Zeitungsinserate und TV-Spots.

So können Geräte wesentlich schneller zurückgerufen werden, zum Beispiel wenn Händler nicht sofort kooperieren oder Gefahr im Verzug ist. Auch Geräte, die ursprünglich zugelassen wurden, sich aber im Nachhinein als gefährlich herausstellen, können wesentlich einfacher zurückgerufen werden.

„Lassen nicht zu, dass Konzerne Kinder abhören“

Ein Beispiel für eine problematische Funkanlage ist die in den vergangenen Monaten kritisierte sprechende Spielzeugpuppe „My Friend Cayla“. Sie wurde in Deutschland verboten, in Österreich war das aufgrund der anderen Rechtslage nicht möglich - mehr dazu in Deutschland verbietet sprechende Puppe „Cayla“.

Puppe "Cayla"

Forbrukerradet

Das ändert sich mit dem neuen Gesetz. „Wir lassen nicht zu, dass internationale Konzerne in unsere Wohn- und Kinderzimmer hineinhören und mit diesen Daten Geschäfte machen“, sagte Leichtfried.

Darf Sicherheit nicht gefährden

Das Funkanlagen-Marktüberwachungsgesetz passiert am Donnerstag den Nationalrat und ersetzt mit verbesserten Regelungen das bisher geltende Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen. Es setzt eine EU-Richtlinie um, die die Funkanlagenbestimmungen in den Mitgliedsstaaten vereinheitlicht.

Im FMAG sind die technischen Anforderungen an Funkanlagen, also allen Geräte, die Funkwellen ausstrahlen oder empfangen, geregelt. Hersteller müssen EU-weit einheitliche Standards erfüllen.

Eine Funkanlage darf nur dann auf dem Markt angeboten werden, wenn Leben, Gesundheit und Sicherheit von Mensch und Tier nicht gefährdet sind und die elektromagnetische Strahlung Schwellenwerte nicht überschreitet.

Händler müssen Behörden informieren

Hat ein Händler den Verdacht, dass eine Funkanlage nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt, muss er die betroffenen Geräte aus dem Sortiment nehmen und zurückrufen. Außerdem schafft das Gesetz die Verpflichtung, die Behörden zu informieren.

Das Büro für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen im Verkehrsministerium prüft die Produkte auf dem Markt und veranlasst bei Mängeln deren Behebung. Dabei können Verbesserungsaufträge an die Hersteller erteilt sowie Rücknahme und Rückruf von problematischen Geräten seitens der Hersteller und Händler eingefordert werden. Neu ist, dass das Ministerium die Öffentlichkeit vor gefährlichen Produkten warnen kann, indem es Händler zu einer Informationsoffensive etwa in den Massenmedien verpflichtet.

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