KitzVenture muss Werbung stoppen
Der VKI klagt im Auftrag des Sozialministeriums die KitzVenture GmbH. In dem Verfahren geht es unter anderem um die Frage ob KitzVenture Anleger mit Zinsversprechen in die Irre führt. Die Werbung wecke beim Konsumenten die Erwartung einer optimalen Anlagemöglichkeit mit langfristiger Ertragssteigerung und habe die Anmutung einer Unternehmensbeteiligung, welche aber nicht vorliege, betont der VKI. Die Anleger seien weder am Gewinn, noch an den stillen Reserven oder dem Firmenwert von KitzVenture beteiligt. Zudem bestehe laut Kapitalmarktprospekt das Risiko, dass die Zinsen und das Kapital gar nicht zurückgezahlt werden können.
Die Anlageform bei KitzVenture ist so konzipiert, dass Anleger im Falle der Insolvenz von KitzVenture Zinsen und Anlegekapital erst dann ausgezahlt bekommen, nachdem alle sonstigen Gläubiger zu 100 Prozent befriedigt wurden. Das Landesgericht Innsbruck stellte nun fest, dass angesichts der in der Werbung besonders hervorgehobenen Vorteile auch auf diese Risiken hingewiesen werden müsse. Ansonsten entstünde ein irreführender Eindruck.
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Publiziert am 23.03.2017