17.4. 16.20 Uhr

Mercedes ruft rund 261.000 SUVs zurück

Mercedes-Benz hat rund 261.000 Fahrzeuge zurückgerufen. Grund ist ein Softwarefehler im Steuergerät des Getriebes. Es besteht erhöhte Unfallgefahr.

Ein übergroßer Mercedesstern auf einem Gebäude in Stuttgart vor dunklem Himmel
15.4. 14.45 Uhr

ID Austria: Android-App steht wieder zur Verfügung

Die App Digitales Amt, über die der digitale Identitätsnachweis ID Austria verwaltet wird, war auf Android-Geräten einige Tage lang nicht einsetzbar. Grund für den Ausfall war ein Softwareupdate. Der Fehler wurde inzwischen behoben.

Installationsbildschirm Digitales Amt
15.4. 14.05 Uhr

Sicherheitsleck in Browserschnittstelle für Grafikkarten aufgedeckt

WebGPU ist ein neuer Standard, der helfen soll, die Leistung von Grafikkarten im Web zu verbessern. Die in Entwicklung befindliche Browserschnittstelle birgt aber auch Risiken. Ein Forschungsteam der TU Graz entdeckte eine Sicherheitslücke in der Schnittstelle und konnte mit Hilfe von WebGPU Informationen ausspionieren. Die Browserhersteller seien informiert worden.

Ein Passwort wird auf einem Laptop eingegeben. Auf dem Schirm sind die Worte „Enter Password“ zu lesen.
Arbeiterkammer 15.4. 11.05 Uhr

OGH kippt „Abzocke“ bei Opodo Prime

Nach einer Klage der Arbeiterkammer (AK) kippt der Oberste Gerichtshof (OGH) etliche AGB-Bestimmungen der kostenpflichtigen Opodo-Prime-Mitgliedschaft, die Kundinnen und Kunden im Rahmen einer Buchung abgeschlossen haben. Die entsprechenden Bedingungen waren im Kleingedruckten versteckt, betroffene Konsumentinnen und Konsumenten können Geld zurückfordern.

Screenshot Opodo Prime
13.4. 8.00 Uhr

Studie: Jugendliche zahlen viel Geld für In-Game-Käufe

Es ist die erste große Studie zu In-Game-Käufen von Kindern und Jugendlichen in Österreich. Durchgeführt vom Institut für Erziehungswissenschaften der Universität Graz. Mehr als die Hälfte der befragten Schülerinnen und Schüler gab bereits Geld für In-Game-Content aus. Die Art und Weise, wie Spielehersteller zu Käufen verführen, erinnere an die Mechanismen des Glücksspiels, so die Studienautoren.

Screenshot FIFA 23
Arbeiterkammer 11.4. 10.40 Uhr

Enstroga-Bindungsfrist bei Floater-Stromtarif nicht erlaubt

Die Arbeiterkammer (AK) hat gegen mehrere AGB-Klauseln des Energieanbieters Enstroga geklagt. Unter anderem kritisierten die Konsumentenschützerinnen und Konsumentenschützer, dass Enstroga bei Floater-Tarifen eine Preisbindung von zwölf Monaten vorsah. Laut einer Gesetzesänderung im Nationalrat ist dies nicht erlaubt. Kundinnen und Kunden mit variablen Stromtarifen müssen jederzeit binnen 14 Tagen kündigen können.

Ein 100 Euro-Schein neben einem Stecker
11.4. 10.40 Uhr

Gravierende Sicherheitsmängel bei Kindersitz von Peg-Perego

Im Rahmen eins aktuellen Kindersitztests wurden schwere Sicherheitsmängel bei dem Modell Viaggio Twist mit Isofix-Basis des Herstellers Peg Perego festgestellt. Bei einem Zusammenstoß bestehe ein „schweres Verletzungsrisiko“, so ein Experte des ÖAMTC. Vom Kauf werde dringend abgeraten, ein Anspruch auf Rückzahlung bestehe allerdings nicht, da gesetzliche Vorgaben eingehalten würden.

Kindersitz bei Crashtest
9.4. 11.20 Uhr

VKI: „Spar Frozen Yogurt“ enthält zu wenig Joghurt

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat Spar geklagt. Gegenstand des Verfahrens war das als Eigenmarke vertriebene Tiefkühlprodukt „Spar Frozen Yogurt“, das nach Ansicht des VKI einen zu geringen Joghurtanteil enthält. Das Landesgericht (LG) Salzburg gab dem Verein nun recht und verurteilte Spar wegen Irreführung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein Kunde steht in einem Supermarkt vor dem Kühlregal
8.4. 9.55 Uhr

Vorwürfe gegen chinesischen Onlinehändler Temu

Spiele, Glücksräder und Schnäppchen: Die deutsche Bundesregierung wirft der chinesischen Onlineplattform Temu vor, ständig neue und manipulative Kaufanreize zu setzen. Problematisch sei vor allem der Fokus auf „eine besonders junge Zielgruppe“, wie es heißt. Die deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Mängelliste erstellt und überlegt, gegen Temu juristisch vorzugehen. Auch der Verein für Konsumenteninformation (VKI) überlegt rechtliche Schritte.

Homepage Temu
4.4. 11.25 Uhr

OLG bestätigt: Servicegebühren bei Ö-Ticket rechtswidrig

Wer über das Portal Ö-Ticket Karten für Veranstaltungen kauft, zahlt dafür oft auch eine Servicegebühr in Höhe von 2,50 Euro. Das ist nicht zulässig, bestätigte nun das Oberlandesgericht (OLG) Wien. Zuvor hatte bereits das Handelsgericht (HG) Wien die Gebühr für rechtswidrig erklärt.

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